Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in der Regel die Kosten für die Standard-Zahnsteinentfernung (einmal jährlich) und die Vorsorgeuntersuchungen.
Bei einer professionellen Zahnreinigung (PZR) ist das nicht der Fall. Da es sich bei der gründlichen Entfernung von bakteriellen Belägen, der Politur, Fluoridierung und Beratung zur Mundhygiene um eine sehr sinnvolle Maßnahme wird sie von einigen Kassen bezuschusst. Durch die gründliche Reinigung sinkt das Risiko für Zahnerkrankungen deutlich. Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) können verhindert oder verbessert werden. Oberflächliche Verfärbungen (z. B. durch Kaffee, Tee, Nikotin) werden entfernt. Und gerade bei Implantaten, Kronen und Brücken ist die PZR hilfreich, um Entzündungen und Folgeschäden zu vermeiden.
Das Aufhellen von Zähnen, das sogenannte „Bleaching“ ist eine seit vielen Jahren bewährte Methode. Durch Auftragen eines Bleichmittels werden Verfärbungen im Zahnschmelz aufgehellt.
Verlorengegangene Zahnhartsubstanz kann heute durch hochwertige Keramik ersetzt werden. Keramik ähnelt in ihrer chemischen Zusammensetzung dem natürlichen Zahnschmelz, ist ebenso hart und belastbar und für die umgebenden Gewebe besonders gut verträglich.
Zur Verbesserung von unschönen Zahnstellungen im Frontzahnbereich sind oft direkte Kunststoffveneers eine effektive Therapiemethode, die mit relativ geringem Behandlungsaufwand hochästhetische Ergebnisse erreichen lässt.
Veneers sind dünne Keramikschalen (ca. 0,5 mm stark), die auf die eigenen Zähne aufgeklebt werden. Sie dienen zur Verbesserung der Ästhetik.